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i-Kfz – Online Abmeldung von Kfz

Voraussetzungen dafür sind insbesondere:

  • Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II; ehem. Fahrzeugschein und -brief) mit aufgebrachtem Sicherheitscode (nur bei Fahrzeugpapieren vorhanden, die ab dem 1. Januar 2015 ausgestellt worden sind).
  • neuer Personalausweises oder elektronischer Aufenthaltstitels mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Lesegerät für die Online-Ausweisfunktion oder AusweisApp2
  • keine Gebührenrückstände aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen.
  • iKfz steht nur für natürliche Personen zur Verfügung.

Weitere Infos finden Sie auf der
Webseite des Bundesverkehrsministeriums.

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