i-Kfz – Online Abmeldung von Kfz
Voraussetzungen dafür sind insbesondere:
- Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II; ehem. Fahrzeugschein und -brief) mit aufgebrachtem Sicherheitscode (nur bei Fahrzeugpapieren vorhanden, die ab dem 1. Januar 2015 ausgestellt worden sind).
- neuer Personalausweises oder elektronischer Aufenthaltstitels mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Lesegerät für die Online-Ausweisfunktion oder AusweisApp2
- keine Gebührenrückstände aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen.
- iKfz steht nur für natürliche Personen zur Verfügung.
Weitere Infos finden Sie auf der
Webseite des Bundesverkehrsministeriums.