des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm
Die Gemeinsame Zulassungsstelle Ulm ist für die Kundinnen und Kunden der Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises geöffnet. Nur für Kundinnen und Kunden mit Hauptwohnsitz im Alb-Donau-Kreis stehen zudem die Zulassungsstellen in Ehingen (Donau) und Langenau und für Kundinnen und Kunden mit Hauptwohnsitz im Stadtkreis Ulm die Dienstleistungszentren und die Ortsverwaltungen in Einsingen und Gögglingen/Donaustetten zur Verfügung.
Für Vorsprachen in der gemeinsamen Zulassungsstelle sowie in den Außenstellen in Ehingen und Langenau benötigen Sie nicht zwingend einen Termin. Bitte beachten Sie die Tage, an denen eine persönliche Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Sofern Sie ohne Termin erscheinen, müssen Sie sich jedoch möglicherweise auf Wartezeiten einstellen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Zudem bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung. Wenn Sie einen Termin über das Online-Terminsystem vereinbaren, beachten Sie bitte, dass pro Vorgang, also beispielsweise für eine Zulassung, eine Abmeldung oder eine Adressänderung, jeweils ein separater Termin erforderlich ist.
Öffnungszeiten Zulassungsstelle Ulm/Alb-Donau
Mo 08:00 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Di 08:00 bis 12:30 Uhr
Mi 08:00 bis 12:30 Uhr
Do 14:00 bis 17:30 Uhr
Fr 08:00 bis 12:30 Uhr
Zusätzlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Di 14:00 bis 16:00 Uhr
Do 08:00 bis 12:30 Uhr
Öffnungszeiten Zulassungsstelle Ehingen
Mo-Mi 08:00 bis 12:30 Uhr
Do 14:00 bis 17:30 Uhr
Fr 08:00 bis 12:30 Uhr
Zusätzlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Do 08:00 bis 12:30 Uhr
Öffnungszeiten Zulassungsstelle Außenstelle Langenau
Mo-Mi, Fr 08:00 bis 12:00 Uhr
Do 14:00 bis 17:00 Uhr
Zusätzlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Do 08:00 bis 12:00 Uhr
Internetbasierte Kfz-Zulassung (iKfz) – nutzen Sie die Möglichkeiten
Über die internetbasierte Fahrzeugzulassung können Sie folgende Zulassungsvorgänge im Online-Verfahren beantragen:
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs
- Umschreibung eines Kraftfahrzeuges (bei Änderung des Halters oder der Adresse des Halters)
- Wiederzulassung eines zuvor außer Betrieb gesetzten Kraftfahrzeugs
- Änderung der Halteradresse eines zugelassenen Kraftfahrzeugs
- Abmeldung eines Kraftfahrzeugs (Außerbetriebsetzung)
Hier gelangen Sie direkt zu dem Online-Zulassungsverfahren.
Weitere Informationen finden Sie auf der
Webseite des Bundesverkehrsministeriums.