des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm
Für Kundinnen und Kunden ist die Gemeinsame KFZ-Zulassungsstelle Ulm/Alb-Donau-Kreis im Landratsamtsgebäude in Ulm (Gebäude A) sowie in den Außenstellen des Alb-Donau-Kreises in Ehingen und Langenau ab 04. April 2022 wieder geöffnet. Zum Schutz vor dem Coronavirus bitten wir Sie in den Gebäuden des Landratsamtes eine FFP2-Maske oder einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Bitte beachten Sie, dass die persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Pro Vorgang, also beispielsweise für eine Zulassung, eine Abmeldung oder eine Adressänderung, ist jeweils ein separater Termin erforderlich.
Telefonische Auskünfte
Telefonische Auskunft erteilen die Zulassungsstellen im Alb-Donau-Kreis, in
Ulm (07 31 / 1 85-14 44), Ehingen (0 73 91 / 7 79-24 12) und
Langenau (0 73 45 / 96 40-7 60).
Telefonische Erreichbarkeit Zulassungsstelle Ulm und Ehingen:
Mo-Mi 8 bis 16 Uhr
Do 8 bis 12:30 Uhr sowie 14 Uhr bis 17:30 Uhr
Fr 8 bis 12:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit Zulassungsstelle Außenstelle Langenau:
Mo-Fr 8 bis 12 Uhr
Do 14 bis 17 Uhr
Internetbasierte Kfz-Zulassung (iKfz) – nutzen Sie die Möglichkeiten
Über die internetbasierte Fahrzeugzulassung können Sie folgende Zulassungsvorgänge im Online-Verfahren beantragen:
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs
- Umschreibung eines Kraftfahrzeuges (bei Änderung des Halters oder der Adresse des Halters)
- Wiederzulassung eines zuvor außer Betrieb gesetzten Kraftfahrzeugs
- Änderung der Halteradresse eines zugelassenen Kraftfahrzeugs
- Abmeldung eines Kraftfahrzeugs (Außerbetriebsetzung)
Hier gelangen Sie direkt zu dem Online-Zulassungsverfahren.
Weitere Informationen finden Sie auf der
Webseite des Bundesverkehrsministeriums.