Willkommen bei der Gemeinsamen Zulassungsstelle
Hier erhalten Sie alle Informationen zur Kfz-Zulassung im Alb-Donau-Kreis und in Ulm – schnell, übersichtlich und zuverlässig. Nutzen Sie unsere Online-Services oder buchen Sie einen persönlichen Termin für einen der Standorte der Zulassungsstelle in Ulm oder im Alb-Donau-Kreis. Ob Anmeldung, Umschreibung oder Abmeldung: Wir begleiten Sie Schritt für Schritt.
Aktuelles
Die Gemeinsame Zulassungsstelle in Ulm sowie die Zulassungsstellen in Ehingen und Langenau sind am Dienstag, 27. Januar 2026, wegen einer internen Veranstaltung ganztägig geschlossen.
Onlineportal (iKfz) − ohne Wartezeiten, direkt von zuhause, sofort losfahren
Ich möchte mit Termin in die Zulassungsstelle kommen.
Ich möchte ohne Termin in die Zulassungsstelle kommen.
Es kann zu längeren Wartezeiten kommen.
Das müssen Sie mitbringen: Online-Checkliste
Wichtige Themen
Nutzen Sie das Onlineportal (iKfz) für den Alb-Donau-Kreis und Ulm bequem von zu Hause aus. Dafür benötigen Sie einen Ausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und eine BundID.
Onlineportal (iKfz)
Sie können viele Vorgänge der Kfz-Zulassungsstelle online erledigen. Folgende Services stehen Ihnen zur Verfügung:
Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Zulassung
Welche Unterlagen benötige ich für die Neuzulassung eines Fahrzeugs?
Welche Unterlagen benötige ich für die Neuzulassung eines Fahrzeugs?
Für die Neuzulassung eines Fahrzeugs sind folgende Unterlagen erforderlich:
Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Adresse), bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
SEPA-Lastschriftmandat (PDF-Dokument, 100,51 KB, 19.12.2025), um die Kfz-Steuer zu bezahlen (bei Bedarf zusätzlich Vollmacht (PDF-Dokument, 747,65 KB, 19.12.2025))
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
Eine vollständige Übersicht finden Sie in dieser Online-Checkliste. Bitte bringen Sie alle Unterlagen zu Ihrem Termin mit – nur dann können wir Ihre Anliegen bearbeiten.
Was ist bei der Zulassung eines E-Autos zu beachten?
Was ist bei der Zulassung eines E-Autos zu beachten?
Spezielle Dokumente für E-Autos:
Nachweis über den Fahrzeugtyp und die Antriebsart: Für die Zulassung eines E-Autos benötigen Sie in der Regel eine Bestätigung des Herstellers oder ein Dokument, das bestätigt, dass es sich um ein rein elektrisches Fahrzeug handelt (z. B. COC-Papier oder Zulassungspapiere).
Batteriepass / Nachweis zur Batterie: Falls das Fahrzeug über eine Batterie mit einer Leistung von mehr als 1 kWh verfügt, kann ein Batteriepass oder ein Nachweis zur Batterie des Fahrzeugs erforderlich sein. Dieser wird oft vom Fahrzeughersteller oder Importeur bereitgestellt.
Bescheinigung über die Berechtigung zum Erhalt von Förderungen (optional): In einigen Fällen gibt es staatliche Förderungen (z.B. Umweltbonus), die beim Fahrzeugkauf oder der Zulassung berücksichtigt werden. Falls Sie Anspruch auf solche Förderungen haben, sollten Sie die entsprechenden Nachweise bereithalten.
Eine vollständige Übersicht finden Sie in dieser Online-Checkliste. Bitte bringen Sie alle Unterlagen zu Ihrem Termin mit – nur dann können wir Ihr Anliegen bearbeiten.
Wie reserviere ich ein Wunschkennzeichen?
Wie reserviere ich ein Wunschkennzeichen?
Hier können Sie sich online Ihr persönliches Wunschkennzeichen heraussuchen und reservieren.
Hinweis: Wir versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen. Bitte wählen Sie als Kunde aus dem Stadtgebiet Ulm den Link Wunschkennzeichen Stadt Ulm und als Kunde aus dem Alb-Donau-Kreis den Link Wunschkennzeichen Alb-Donau-Kreis aus.
Wir wünschen viel Spaß und viel Glück bei der Suche nach Ihrem persönlichen Wunschkennzeichen. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung und die Reservierung ist nicht übertragbar.
Kann ich für jemand anderen zulassen?
Kann ich für jemand anderen zulassen?
Ja, Sie können sich durch eine andere Person vertreten lassen. Diese benötigt dafür: Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original. Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
Gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Eine vollständige Übersicht finden Sie in dieser Online-Checkliste. Bitte bringen Sie alle Unterlagen zu Ihrem Termin mit – nur dann können wir Ihr Anliegen bearbeiten.
Bitte beachten Sie, dass das SEPA-Mandat und Vollmachten handschriftlich unterschrieben sein müssen. Elektronische Unterschriften sind im analogen Verfahren nicht gültig. Alternativ können Sie viele Vorgänge komplett digital über das Online-Zulassungsportal abwickeln.




