Direkt
zum Inhalt springen,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
KFZ Zulassungsstelle Ulm
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
KFZ Zulassungsstelle Ulm
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Logo Gemeinsamen KFZ-Zulassung des Alb-Donau-Kreises und der Stadt UlmGebärdenspracheLeichte Sprache
Terminbuchung
Alb-Donau-Kreis & Stadt Ulm

Willkommen bei der Gemeinsamen Zulassungsstelle

Hier erhalten Sie alle Informationen zur Kfz-Zulassung im Alb-Donau-Kreis und in Ulm – schnell, übersichtlich und zuverlässig. Nutzen Sie unsere Online-Services oder buchen Sie einen persönlichen Termin für einen der Standorte der Zulassungsstelle in Ulm oder im Alb-Donau-Kreis. Ob Anmeldung, Umschreibung oder Abmeldung: Wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

Aktuelles

Die Gemeinsame Zulassungsstelle in Ulm sowie die Zulassungsstellen in Ehingen und Langenau sind am Dienstag, 27. Januar 2026, wegen einer internen Veranstaltung ganztägig geschlossen.

Ihr Besuch in der Zulassungsstelle

Onlineportal (iKfz) − ohne Wartezeiten, direkt von zuhause, sofort losfahren

Onlineportal

Ich möchte mit Termin in die Zulassungsstelle kommen.

Zur Terminvereinbarung

Ich möchte ohne Termin in die Zulassungsstelle kommen.

Kontakt & Öffnungszeiten

Es kann zu längeren Wartezeiten kommen.

Das müssen Sie mitbringen: Online-Checkliste

Nutzen Sie das Onlineportal (iKfz) für den Alb-Donau-Kreis und Ulm bequem von zu Hause aus. Dafür benötigen Sie einen Ausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und eine BundID.

Zur Anleitung des Bundesverkehrsministeriums

Schnell und einfach

Onlineportal (iKfz)

Sie können viele Vorgänge der Kfz-Zulassungsstelle online erledigen. Folgende Services stehen Ihnen zur Verfügung:

NeuzulassungUmschreibung (Halterwechsel oder Adressänderung)WiederzulassungÄnderung der HalteradresseAbmeldung / Außerbetriebsetzung
FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Zulassung

Welche Unterlagen benötige ich für die Neuzulassung eines Fahrzeugs?

Für die Neuzulassung eines Fahrzeugs sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Adresse), bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung

  • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)

  • SEPA-Lastschriftmandat (PDF-Dokument, 100,51 KB, 19.12.2025), um die Kfz-Steuer zu bezahlen (bei Bedarf zusätzlich Vollmacht (PDF-Dokument, 747,65 KB, 19.12.2025))

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis

  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten

  • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung

Eine vollständige Übersicht finden Sie in dieser Online-Checkliste. Bitte bringen Sie alle Unterlagen zu Ihrem Termin mit – nur dann können wir Ihre Anliegen bearbeiten.

Was ist bei der Zulassung eines E-Autos zu beachten?

Spezielle Dokumente für E-Autos:

  • Nachweis über den Fahrzeugtyp und die Antriebsart: Für die Zulassung eines E-Autos benötigen Sie in der Regel eine Bestätigung des Herstellers oder ein Dokument, das bestätigt, dass es sich um ein rein elektrisches Fahrzeug handelt (z. B. COC-Papier oder Zulassungspapiere).

  • Batteriepass / Nachweis zur Batterie: Falls das Fahrzeug über eine Batterie mit einer Leistung von mehr als 1 kWh verfügt, kann ein Batteriepass oder ein Nachweis zur Batterie des Fahrzeugs erforderlich sein. Dieser wird oft vom Fahrzeughersteller oder Importeur bereitgestellt.

  • Bescheinigung über die Berechtigung zum Erhalt von Förderungen (optional): In einigen Fällen gibt es staatliche Förderungen (z.B. Umweltbonus), die beim Fahrzeugkauf oder der Zulassung berücksichtigt werden. Falls Sie Anspruch auf solche Förderungen haben, sollten Sie die entsprechenden Nachweise bereithalten.

Eine vollständige Übersicht finden Sie in dieser Online-Checkliste. Bitte bringen Sie alle Unterlagen zu Ihrem Termin mit – nur dann können wir Ihr Anliegen bearbeiten.

Wie reserviere ich ein Wunschkennzeichen?

Hier können Sie sich online Ihr persönliches Wunschkennzeichen heraussuchen und reservieren. 

Hinweis: Wir versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen. Bitte wählen Sie als Kunde aus dem Stadtgebiet Ulm den Link Wunschkennzeichen Stadt Ulm und als Kunde aus dem Alb-Donau-Kreis den Link Wunschkennzeichen Alb-Donau-Kreis aus.

Wir wünschen viel Spaß und viel Glück bei der Suche nach Ihrem persönlichen Wunschkennzeichen. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung und die Reservierung ist nicht übertragbar.

Kann ich für jemand anderen zulassen?

Ja, Sie können sich durch eine andere Person vertreten lassen. Diese benötigt dafür: Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original. Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

  • Bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original

  • Gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

Eine vollständige Übersicht finden Sie in dieser Online-Checkliste. Bitte bringen Sie alle Unterlagen zu Ihrem Termin mit – nur dann können wir Ihr Anliegen bearbeiten.

Bitte beachten Sie, dass das SEPA-Mandat und Vollmachten handschriftlich unterschrieben sein müssen. Elektronische Unterschriften sind im analogen Verfahren nicht gültig. Alternativ können Sie viele Vorgänge komplett digital über das Online-Zulassungsportal abwickeln. 

Alle Fragen anzeigen