Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinsame Zulassungsstelle des Landratsamts Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm ist bemüht, seine Internetseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Internetseiten: www.zulassung-ulm.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
PDF's und Word-Dokumente:
- Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
- Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Aufgrund des hohen Aufwands für die barrierefreie Umgestaltung von mehreren Tausend PDF-Dokumenten innerhalb des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis und der Stadtverwaltung Ulm werden diese zunächst priorisiert. Die barrierefreie Anpassung der PDF-Dateien muss im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen über einen längeren Zeitraum verteilt werden.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18. Juni 2020 im Rahmen einer Selbstbewertung erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 19. Dezember 2025 überprüft.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen können Sie uns eine E-Mail schreiben.
Informationen über von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommene Inhalte können Sie dort ebenfalls einholen. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung eingehenden Mitteilungen ist:
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Daniela Baumann
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Telefonnummer: 0731 185 1596
E-Mail schreiben
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefonnummer: 0711 123-3636
E-Mail schreiben
https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Für den Alb-Donau-Kreis ist dies:
Imke Schmid
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Kommunale Behindertenbeauftragte
Schillerstraße 30
Gebäude B, 6. Stock, Zimmer 6H-13
89077 Ulm
Telefonnummer: 0731 185 4744
E-Mail schreiben
