Direkt
zum Inhalt springen,
zum Inhaltsverzeichnis,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
KFZ Zulassungsstelle Ulm
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
KFZ Zulassungsstelle Ulm
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Logo Gemeinsamen KFZ-Zulassung des Alb-Donau-Kreises und der Stadt UlmGebärdenspracheLeichte Sprache
Terminbuchung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen in Gebärdensprache


Für gehörlose Menschen bieten wir eine Auswahl an Videos in Gebärdensprache an. Diese Videos wurden in Kooperation mit einem staatlich geprüften Gebärdendolmetscher erstellt.

Zu den Videos

Informationen in Leichter Sprache

Dieser Webauftritt wird zusätzlich durch ein Angebot in „Leichter Sprache“ ergänzt, welches auf der Website mittels eines „Leichte Sprache“-Symbols abgebildet.

Texte in Leichter Sprache sind einfacher formuliert und sind somit auch für Menschen mit einer Lese- oder Lernschwierigkeiten besser zu verstehen. Aber auch für Menschen, die Deutsch nicht als Muttersprache haben, erleichtert die Leichte Sprache das Finden von Informationen.

Zu den Texten

Die Gemeinsame Zulassungsstelle des Landratsamts Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm ist bemüht, seine Internetseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Internetseiten: www.zulassung-ulm.de 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

PDF's und Word-Dokumente:

  1. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Aufgrund des hohen Aufwands für die barrierefreie Umgestaltung von mehreren Tausend PDF-Dokumenten innerhalb des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis und der Stadtverwaltung Ulm werden diese zunächst priorisiert. Die barrierefreie Anpassung der PDF-Dateien muss im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen über einen längeren Zeitraum verteilt werden.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18. Juni 2020 im Rahmen einer Selbstbewertung erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 19. Dezember 2025 überprüft. 

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen können Sie uns eine E-Mail schreiben

Informationen über von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommene Inhalte können Sie dort ebenfalls einholen. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung eingehenden Mitteilungen ist: 

Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Daniela Baumann
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Telefonnummer: 0731 185 1596
E-Mail schreiben

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefonnummer: 0711 123-3636
E-Mail schreiben
https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
 
Für den Alb-Donau-Kreis ist dies:

Imke Schmid
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Kommunale Behindertenbeauftragte
Schillerstraße 30
Gebäude B, 6. Stock, Zimmer 6H-13
89077 Ulm
Telefonnummer: 0731 185 4744
E-Mail schreiben

Ihr Besuch in der Zulassungsstelle

Onlineportal (i-Kfz) − ohne Wartezeiten, direkt von zuhause, sofort losfahren

Onlineportal

Ich möchte mit Termin in die Zulassungsstelle kommen.

Zur Terminvereinbarung

Ich möchte ohne Termin in die Zulassungsstelle kommen.

Kontakt & Öffnungszeiten

Es kann zu längeren Wartezeiten kommen.

Das müssen Sie mitbringen: Online-Checkliste

Kontakt & Informationen

Informationen in Gebärdensprache


Für gehörlose Menschen bieten wir eine Auswahl an Videos in Gebärdensprache an. Diese Videos wurden in Kooperation mit einem staatlich geprüften Gebärdendolmetscher erstellt.

Zu den Videos

Informationen in Leichter Sprache

Dieser Webauftritt wird zusätzlich durch ein Angebot in „Leichter Sprache“ ergänzt, welches auf der Website mittels eines „Leichte Sprache“-Symbols abgebildet.

Texte in Leichter Sprache sind einfacher formuliert und sind somit auch für Menschen mit einer Lese- oder Lernschwierigkeiten besser zu verstehen. Aber auch für Menschen, die Deutsch nicht als Muttersprache haben, erleichtert die Leichte Sprache das Finden von Informationen.

Zu den Texten