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Verarbeitungsunternehmen
KFZ Zulassungsstelle Ulm
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Logo Gemeinsamen KFZ-Zulassung des Alb-Donau-Kreises und der Stadt UlmGebärdenspracheLeichte Sprache
Terminbuchung

Fragen und Antworten rund um die Kfz-Zulassungsstelle

Häufig gestellte Fragen

Die Gemeinsame Kfz-Zulassungsstelle des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen rund um die Fahrzeugzulassung an. Egal, ob Sie ein Fahrzeug neu zulassen, ummelden oder abmelden möchten, viele Vorgänge lassen sich mittlerweile einfach und bequem online erledigen. Damit Sie schnell die wichtigsten Informationen finden, haben wir die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Zulassung von Fahrzeugen im Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm für Sie zusammengestellt.

Welche Zulassungsdienste kann ich online durchführen?

Mit dem Online-Service „i-Kfz“ können Sie folgende Vorgänge ohne Wartezeit bequem von zu Hause aus erledigen und sofort losfahren:

  • Neuzulassung

  • Umschreibung (mit und ohne Halterwechsel)

  • Wiederzulassung

  • Abmeldung

  • Tageszulassung

  • Saisonzulassung

  • Kennzeichenwahl und Änderung

  • Änderung Halterdaten (Adress- und Namensänderung)

Kann ich Formulare digital unterschreiben?

Bitte beachten Sie, dass Formulare wie das SEPA-Mandat und Vollmachten handschriftlich unterschrieben sein müssen. Elektronische Unterschriften sind im analogen Verfahren nicht gültig. Alternativ können Sie viele Vorgänge komplett digital über das Online-Zulassungsportal abwickeln. 

Formulare

Welche Unterlagen benötige ich für die Neuzulassung eines Fahrzeugs?

Für die Neuzulassung eines Fahrzeugs sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Adresse), bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung

  • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)

  • SEPA-Lastschriftmandat (PDF-Dokument, 100,51 KB, 19.12.2025), um die Kfz-Steuer zu bezahlen (bei Bedarf zusätzlich Vollmacht (PDF-Dokument, 747,65 KB, 19.12.2025))

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis

  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten

  • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung

Eine vollständige Übersicht finden Sie in dieser Online-Checkliste. Bitte bringen Sie alle Unterlagen zu Ihrem Termin mit – nur dann können wir Ihre Anliegen bearbeiten.

Was ist bei der Zulassung eines E-Autos zu beachten?

Spezielle Dokumente für E-Autos:

  • Nachweis über den Fahrzeugtyp und die Antriebsart: Für die Zulassung eines E-Autos benötigen Sie in der Regel eine Bestätigung des Herstellers oder ein Dokument, das bestätigt, dass es sich um ein rein elektrisches Fahrzeug handelt (z. B. COC-Papier oder Zulassungspapiere).

  • Batteriepass / Nachweis zur Batterie: Falls das Fahrzeug über eine Batterie mit einer Leistung von mehr als 1 kWh verfügt, kann ein Batteriepass oder ein Nachweis zur Batterie des Fahrzeugs erforderlich sein. Dieser wird oft vom Fahrzeughersteller oder Importeur bereitgestellt.

  • Bescheinigung über die Berechtigung zum Erhalt von Förderungen (optional): In einigen Fällen gibt es staatliche Förderungen (z.B. Umweltbonus), die beim Fahrzeugkauf oder der Zulassung berücksichtigt werden. Falls Sie Anspruch auf solche Förderungen haben, sollten Sie die entsprechenden Nachweise bereithalten.

Eine vollständige Übersicht finden Sie in dieser Online-Checkliste. Bitte bringen Sie alle Unterlagen zu Ihrem Termin mit – nur dann können wir Ihr Anliegen bearbeiten.

Muss ich für die Zulassung persönlich zur Zulassungsstelle kommen?

  • Für viele Vorgänge können Sie den Online-Service „i-Kfz“ nutzen und die Zulassung bequem von zu Hause aus erledigen. Sie benötigen dafür einen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) plus Reisepass, jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, oder alternativ eine BundID und die jeweiligen Fahrzeugdaten.

  • Falls Sie die Zulassung nicht online durchführen können oder möchten, können Sie auch einen Termin zur persönlichen Vorsprache bei der Zulassungsstelle vereinbaren.

Zur Terminbuchung

Wie buche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle?

  • Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist es empfehlenswert, einen Termin über das Online-Terminvergabesystem der Zulassungsstelle zu buchen.

Zur Terminbuchung

Kann ich ohne Termin vorbeikommen?

Ja, ein Besuch ohne Termin ist möglich – es kann aber zu langen Wartezeiten kommen. Bitte bringen Sie alle Unterlagen zu Ihrem Termin mit – nur dann können wir Ihr Anliegen bearbeiten. Eine vollständige Übersicht finden Sie in dieser Online-Checkliste.

Die Öffnungszeiten der einzelnen Standorte finden Sie unten auf dieser Seite.

Welche Bezahlmöglichkeiten gibt es in der Zulassungsstelle?

Sie können vor Ort bequem mit EC-Karte zahlen. Barzahlung ist ebenfalls möglich.

Wie kann ich mein Fahrzeug abmelden?

Für die Abmeldung benötigen Sie die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Abmeldung können Sie auch über die Online-Zulassung (i-Kfz) durchführen.

Was brauche ich für die Ummeldung nach einem Umzug?

Für die Adressänderung bringen Sie Ihren Personalausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit. Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, können Sie Ihr Kennzeichen auf Wunsch behalten.

Wie registriere ich ein Fahrzeug auf eine Firma oder Organisation?

Für die Zulassung auf eine Firma benötigen Sie zusätzlich zu den Standardunterlagen einen Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung und eine Vollmacht der Firma. Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.

Wie bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen?

Kurzzeitkennzeichen beantragen Sie direkt bei der Zulassungsstelle. Sie brauchen eine eVB-Nummer und die Fahrzeugdaten. Das Kennzeichen gilt maximal sechs Tage.

Was mache ich, wenn meine Fahrzeugpapiere verloren gegangen sind?

Bitte melden Sie den Verlust und beantragen Sie neue Papiere in der Zulassungsstelle. Bringen Sie Ihren Ausweis und weitere Fahrzeugdaten mit.

Wie kann ich mein Kennzeichen behalten, wenn ich umziehe?

Bei Umzügen innerhalb Deutschlands dürfen Sie Ihr Kennzeichen behalten. Wir aktualisieren lediglich die Adresse in Ihren Fahrzeugpapieren.

Welche Außenstellen gibt es neben der Zulassungsstelle Ulm?

Neben der Zulassungsstelle im Haus des Landkreises Ulm gibt es Außenstellen in Ehingen und Langenau sowie in den Dienstleistungszentren der Stadt Ulm und in den Ortsverwaltungen in Einsingen und Donaustetten. Eine Karte und eine Übersicht der Öffnungszeiten finden Sie auf dieser Seite.

Wer ist für den Alb-Donau-Kreis und wer für die Stadt Ulm zuständig?

Die Gemeinsame Zulassungsstelle ist ein Zusammenschluss des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm. Bei der Terminbuchung wählen Sie einfach den passenden Bereich aus. Im Haus des Landkreises in Ulm werden alle Anliegen bearbeitet. Kundinnen und Kunden mit Wohnort im Alb-Donau-Kreis können sich zusätzlich an die Außenstellen in Ehingen und Langenau wenden, Kundinnen und Kunden mit Wohnort in Ulm an die Dienstleistungszentren im Stadtkreis und Ortsverwaltungen in Einsingen und Donaustetten.

Wie reserviere ich ein Wunschkennzeichen?

Hier können Sie sich online Ihr persönliches Wunschkennzeichen heraussuchen und reservieren. 

Hinweis: Wir versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen. Bitte wählen Sie als Kunde aus dem Stadtgebiet Ulm den Link Wunschkennzeichen Stadt Ulm und als Kunde aus dem Alb-Donau-Kreis den Link Wunschkennzeichen Alb-Donau-Kreis aus.

Wir wünschen viel Spaß und viel Glück bei der Suche nach Ihrem persönlichen Wunschkennzeichen. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung und die Reservierung ist nicht übertragbar.

Wie lange ist eine Wunschkennzeichen-Reservierung gültig?

Eine Reservierung des Wunschkennzeichens ist im Alb-Donau-Kreis und in Ulm in der Regel 90 Tage gültig. Bitte bringen Sie die Reservierungsbestätigung zum Termin mit.

Kann ich meine Unterlagen per Post einreichen?

Nein, eine Bearbeitung per Post ist nicht möglich.

Was ist ein Saisonkennzeichen und wie bekomme ich es?

Ein Saisonkennzeichen gilt nur für einen festgelegten Zeitraum pro Jahr. Sie beantragen es wie eine normale Zulassung – geben Sie einfach den gewünschten Zeitraum an.

Was ist bei der Zulassung eines E-Autos zu beachten?

Spezielle Dokumente für E-Autos:

  • Nachweis über den Fahrzeugtyp und die Antriebsart: Für die Zulassung eines E-Autos benötigen Sie in der Regel eine Bestätigung des Herstellers oder ein Dokument, das bestätigt, dass es sich um ein rein elektrisches Fahrzeug handelt (z. B. COC-Papier oder Zulassungspapiere).

  • Batteriepass / Nachweis zur Batterie: Falls das Fahrzeug über eine Batterie mit einer Leistung von mehr als 1 kWh verfügt, kann ein Batteriepass oder ein Nachweis zur Batterie des Fahrzeugs erforderlich sein. Dieser wird oft vom Fahrzeughersteller oder Importeur bereitgestellt.

  • Bescheinigung über die Berechtigung zum Erhalt von Förderungen (optional): In einigen Fällen gibt es staatliche Förderungen (z. B. Umweltbonus), die beim Fahrzeugkauf oder der Zulassung berücksichtigt werden. Falls Sie Anspruch auf solche Förderungen haben, sollten Sie die entsprechenden Nachweise bereithalten.

Eine vollständige Übersicht finden Sie in dieser Online-Checkliste. Bitte bringen Sie alle Unterlagen zu Ihrem Termin mit – nur dann können wir Ihr Anliegen bearbeiten.

Kann ich für jemand anderen zulassen?

Ja, Sie können sich durch eine andere Person vertreten lassen. Diese benötigt dafür: Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original. Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

  • Bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original

  • Gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

Eine vollständige Übersicht finden Sie in dieser Online-Checkliste. Bitte bringen Sie alle Unterlagen zu Ihrem Termin mit – nur dann können wir Ihr Anliegen bearbeiten.

Bitte beachten Sie, dass das SEPA-Mandat und Vollmachten handschriftlich unterschrieben sein müssen. Elektronische Unterschriften sind im analogen Verfahren nicht gültig. Alternativ können Sie viele Vorgänge komplett digital über das Online-Zulassungsportal abwickeln. 

Ihr Besuch in der Zulassungsstelle

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